Alle RatgeberRatgeber · 5 Minuten

Angebot, Kostenvoranschlag, Rechnung: was üblich ist

Drei Begriffe, die ständig durcheinandergehen und genau da entsteht der Ärger. Hier erfährst du, was verbindlich ist, was du hinterfragen darfst und wie du am Ende ruhig zahlst.

Angebot oder Kostenvoranschlag: der wichtige Unterschied

Die beiden Wörter klingen ähnlich, meinen aber etwas Anderes. Ein Angebot mit Festpreis ist bindend. Was darin steht, gilt, und der Betrieb hält sich daran. Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung, wie teuer es voraussichtlich wird. Er ist eine gute Orientierung, aber kein festes Versprechen.

Beides ist in Ordnung, du solltest nur wissen, was du gerade in der Hand hast. Frag im Zweifel einfach nach: Ist das ein Festpreis oder eine Schätzung? Diese eine Frage erspart dir später viel Überraschung.

Wie stark darf ein Kostenvoranschlag abweichen?

Weil ein Kostenvoranschlag nur eine Schätzung ist, kann er sich ändern, wenn beim Arbeiten mehr zum Vorschein kommt als gedacht. Als grobe Faustregel gelten häufig zehn bis zwanzig Prozent Abweichung nach oben. Wird es deutlich teurer, muss der Betrieb dir Bescheid geben, bevor er einfach weitermacht.

Diese Faustregel ist eine Orientierung, keine feste Grenze für jeden Fall. Wenn du unsicher bist, ob eine Abweichung noch in Ordnung ist, beurteilen das im Streitfall verbindlich die Verbraucherzentrale oder ein Anwalt. Dafür sind sie da, und das ist kein Grund, sich zu schämen.

Kostet ein Kostenvoranschlag Geld?

Die Grundregel ist einfach: Ein Kostenvoranschlag darf nur dann etwas kosten, wenn das vorher ausdrücklich vereinbart wurde. Ist nichts gesagt, gehst du in der Regel davon aus, dass er für dich kostenlos ist.

Damit du sicher bist, stell die Frage von dir aus, bevor jemand anrückt: Ist der Kostenvoranschlag für mich kostenlos? Ein seriöser Betrieb beantwortet das klar und ohne Zögern.

Anfahrt und Stundenlohn: was normal ist

Eine Anfahrt ist üblich und zulässig. Der Betrieb hat einen Weg zu dir, und der darf berechnet werden. Genauso wird bei manchen Arbeiten nach Stunden abgerechnet statt zum Festpreis, gerade wenn vorher nicht genau feststeht, wie viel zu tun ist.

Beides ist kein Grund zur Sorge, solange du es vorher weißt. Frag vor dem Termin nach, ob eine Anfahrt anfällt und ob nach Stunden oder zum Festpreis gearbeitet wird. Dann steht die Zahl auf der Rechnung nicht plötzlich neu vor dir.

Unklare Posten auf der Rechnung

Eine Rechnung darfst du hinterfragen. Das ist dein gutes Recht und für keinen ordentlichen Betrieb ein Problem. Wenn ein Posten unklar ist oder du ihn nicht wiedererkennst, sprich ihn an, bevor du zahlst. Erst klären, dann überweisen, nicht umgekehrt.

Bitte einfach um eine kurze Erklärung, wofür der Posten steht. Meist löst sich die Frage in einem Satz. Und wenn nicht, hast du gut daran getan, vorher zu fragen.

  • Notier dir beim Termin grob, was gemacht wurde, dann kannst du die Rechnung später abgleichen.
  • Vergleiche die Rechnung mit dem, was im Angebot oder Kostenvoranschlag stand.
  • Zahle erst, wenn jeder Posten für dich nachvollziehbar ist.

So macht HausRund das

Wir besprechen die Posten mit dir, bevor gearbeitet wird, und holen dafür den passenden Fachbetrieb dazu. So weißt du vorher, was auf dich zukommt, und die Rechnung am Ende hält keine Überraschung bereit.

Jeder Posten steht vorher drin und wird dir erklärt. Du sollst nicht rätseln, wofür du zahlst. Genau dieses Kümmern ist unser Versprechen: Wir stehen zwischen dir und dem Kleingedruckten.

Und jetzt du

Genug gelesen? Wir kümmern uns.

Sag uns kurz, worum es geht. Antwort spätestens am nächsten Werktag.